Hinweise für die Karteneinzeichnung zum Luftbildauftrag
Sie haben sich bestimmt schon gefragt wie wir Ihr Objekt finden und woher wir wissen, von welcher Seite es am besten aufgenommen wird.
Ganz einfach:
In den meisten Fällen ist die topographische Karte 1:25.000 am besten geeignet Ihren Erfassungswunsch festzulegen. Der notwendige Kartenausschnitt wird von uns auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Sie umranden darauf das Gelände welches verbindlich abgebildet werden soll.
Durch einen Pfeil verdeutlichen Sie aus welcher Richtung wir fotografieren sollen (z. B. Blick auf die repräsentative Vorderseite oder der Eingangsbereich). Wir können daraus auch ableiten zu welcher Tageszeit Ihr Objekt günstig beleuchtet ist. Bitte machen Sie keine Pfeile, welche sich nicht auf die von Ihnen gewünschte Aufnahmerichtung beziehen (z. B. “das ist unser Objekt”), weil das für uns irreführend ist. Bei mehreren Wunschrichtungen machen Sie bitte deutlich, welches die Wichtigste ist. Unsere Muster-Karteneinzeichnung verdeutlicht worauf es ankommt:
Wichtig ist die Umrandung mit der festgelegt wird, was verbindlich auf der Luftaufnahme enthalten sein muß, sowie der Pfeil, welcher Ihre bevorzugte Aufnahmerichtung verdeutlicht. Das gelbe Trapez in der topographischen Karte gibt den tatsächlichen perspektivischen Inhalt der Luftaufnahme wieder und verdeutlicht so die Gesetzmäßigkeiten einer perspektivischen Abbildung. Man sieht, daß die Abbildung soweit wie perspektivisch möglich formatfüllend ist, da die Kanten des abzubildenden Geländes rechts und links an die Formatränder stoßen. Keine Angst! Solche Zeichenkunststücke sind für Ihre Einzeichnung nicht erforderlich. Wir müssen nur wissen, was verbindlich erfaßt werden soll (Umrandung) und aus welcher Richtung (Pfeil) vorzugsweise.
Klein-Objekte
Falls Ihr Gelände kleiner als 10.000 qm ist, läßt es sich auf der topographischen Karte nicht mehr präzise ausmachen. Bitte schauen Sie in Ihre Liegenschaftsunterlagen und stellen Sie uns eine Kopie der sicher vorhandenen Grund- oder Flurkarte Ihres Grundstückes zur Verfügung. Bitte versäumen Sie trotzdem nicht, die Lage Ihres Grundstückes auf der topographischen Karte zu markieren.
Noch ein Hinweis: Topographische-, Grund- oder Flurkarten weisen manchmal noch nicht Bauten aus, die in jüngster Zeit errichtet wurden (Gebäudetopographie). Das ist aber hinsichtlich der Erfassung kein Problem, solange das Grundstück an der richtigen Stelle eingezeichnet wurde.
Hilfreiche Unterlagen
- älteres Luftbild, Lageplan oder Grundkarte
- bodengebundenes Foto (markante Fassade etc.)
- Einzeichnung auf topografischer Karte oder Google Earth Kartenauszug
(dieses Material können wir gerne per Email zur Verfügung stellen) - GPS Koordinaten Ihres Standortes
- Einfache Beschreibungen, wie z.B:
“Firma grenzt im Norden an Autobahn oder Fluß…”
“Firma hat Flachdach, mit Dachlichtern (Form, Anzahl…)”
“…angrenzender Parkplatz gehört zum Gelände…”
